Wechselblockade der Krankenversicherungen

Wechselblockade der Krankenversicherungsgesellschaft
Private Krankenversicherung: Nicht locker lassen
(Auszug), Quelle: Barbara Bank für capital.de, 03.10. 2007
Kunden können ihre Beiträge senken, indem sie beim selben Unternehmen in Paralleltarife wechseln. Doch viele Versicherer versuchen, den Umstieg zu blockieren. Die meisten Anbieter sehen einen Wechsel bestehender Kunden in kostengünstigere Paralleltarife nicht gerne – und versuchen, dies oft auf vielfältige Weise zu verhindern. Fast immer sinnvoll ist der Umstieg in einen ähnlichen Tarif des gleichen Anbieters. Dazu sagt der unabhängige Versicherungs- und Rentenberater Stefan Albers: „Im Durchschnitt sparen Versicherte dabei 30 bis 40 Prozent des Beitrags.“ So könnte zum Beispiel ein 50-Jähriger beim Versicherer Münchener Verein durch den Wechsel vom Tarif 821 in den Tarif 870 pro Jahr knapp 1.300 Euro weniger Prämie zahlen. Anders als bei der Allianz droht hier zwar keine Ablösesumme, die Gesellschaft fordert stattdessen aber einen Prämienaufschlag.
Wer solche Abwehrmaßnahmen kennt und einen versierten Berater einschaltet, kommt doch noch zum Ziel – und senkt dauerhaft seine Beiträge. Auch Hans-Peter Schwintowski, Professor für Versicherungsrecht an der Humboldt-Universität in Berlin, kritisiert die Blockadepolitik:
„Ein Pauschalzuschlag ist im Versicherungsvertragsgesetz nicht vorgesehen und deshalb rechtswidrig.“ Das Gesetz erlaubt Zuschläge nach einer erneuten Risikoprüfung. Vorausgesetzt, dass der Kunde im neuen Tarif mehr Leistungen erhält und zum Wechselzeitpunkt nicht mehr kerngesund ist. Das interessiert viele Gesellschaften aber nicht. Dabei wäre die Lösung ganz einfach. Die Versicherung müsste Wechselwillige einfach nur über ihr Recht informieren und auf beitragssteigernde Mehrleistungen zu verzichten. Doch viele Privatkassen verschweigen das und erlauben den Umstieg nur, wenn der Kunde einen Risikozuschlag zahlt. Das macht die erhoffte Beitragsersparnis aber oft zunichte: Der Münchener Verein fordert von dem 50-jährigen Angestellten so monatlich rund 59 Euro Aufschlag. „Doch selbst gut informierten Kunden, die auf umfassendere Leistungen verzichten wollen, stellen die Unternehmen oft Hürden in den Weg“, erklärt der IHK-Sachverständige Schramm.
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